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Vereinsdokumente - Rittergutsschloss Taucha • Rittergutsmuseum • Kulturscheune • Haugwitzstube

Förderverein Schloss Taucha e. V.
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Wir begehen 2025 das Festjahr anläßlich "25 Jahre Förderverein Schloß Taucha e. V." | Wir sind Mitglied im Tauchaer Kulturkreis
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Die Satzung des Förderverein Rittergutsschloss Taucha e. V.
(Auszug)

§ 2 Zwecke, Aufgaben, Gemeinnützigkeit

(1)
Die Zwecke des Vereins sind die Förderung, die Erhaltung und die Weiterentwicklung des unter Denkmalschutz stehenden Rittergutsschlossareals einschließlich des historischen Weinberges mit Lage in 04425 Taucha, Haugwitzwinkel 1, die Vermittlung der über 1000jährigen Lokalgeschichte sowie die Förderung und Würdigung des Ehrenamtes.

(2)
Der Verein verwirklicht seine Zwecke vornehmlich durch eine eigenständige rege Öffentlichkeitsarbeit (inkl. Darstellung des historischen Lebens, kulturelle Veranstaltungen, Vermietungen der historischen Räume, etc.) für das Rittergutsschloss sowie durch Sammlung und Entgegennahme von Spenden. Der Verein betreibt ein historisches Rittergutsmuseum. Durch Zusammenarbeit mit befreundeten Vereinen sowie staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen wird eine wichtige Arbeit auf dem Gebiet der Geschichts- und Umweltforschung betrieben.

(3)
Der Verein will dabei insbesondere bei der Bevölkerung das Interesse für die Geschichte des Rittergutsschlosses als Keimzelle der Stadt wecken und die Nutzung für die Allgemeinheit fördern. Entwicklungskonzepte werden vom Verein unterstützt. Er arbeitet diesbezüglich eng mit dem Eigentümer zusammen.

(4)
Im Rahmen der Förderung und Entwicklung des Rittergutsschlosses Taucha soll gleichfalls erreicht werden, die Verbundenheit der Bevölkerung mit ihrer engeren Heimat zu vertiefen und persönliches Mittun bei der Sammlung, Bewahrung, Erforschung und Präsentation von Zeugnissen der Geschichte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu ermöglichen.

(5)
Der Verein ist zur Erfüllung der Aufgaben gemäß seinem Zweck selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Durch die unter § 2 (1) genannten Zwecke verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.

(6)
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.


Die komplette Satzung können Sie hier downloaden.
Die aktuelle Beitragsordnung gibt es hier zum Download.
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